Montag, 17. September 2012

Neue Führerscheinregelung....

....Fluch oder Segen?

Nun ist es raus, am 19.01.2013 tritt eine neue Führerscheinregelung in Kraft. Als ich gestern die Meldung dazu im "Motorradfahrer" gelesen hatte, habe ich schlagartig Kopfschmerzen bekommen, denn die neuen Regellungen sind so undurchsichtig und werfen soviel Fragen auf, das man den Eindruck bekommt, hier soll den Bürgern das Motorrad als Verkehrsmitteln vermießt werden. Beispiele gefällig?

Warum sollen denn nun auf einmal alle Trikes, die mehr als 15 kW Leistung (20,5 PS) haben, nur noch mit dem  Motorradführerschein gefahren werden, obwohl sie zulassungstechnisch mit den Quads als VKP gelten? Offensichtlich wollte man hier eine Lücke schließen, mit der man Autofahrern es bisher ermöglicht hatte, die Freiheit außerhalb eines Bürgerkäfigs zu erleben.
Dafür darf man dann mit dem Leichkraftradführerschein nun auch Trikes bis 15kW bewegen, aber Leichtkrafträder weiterhin nur bis 10 kW.

Warum zum zweiten Mal eine Anhebung der Leistung für Einsteiger auf 48 PS? Ist das nicht eigentlich ein Beweis dafür, daß eine Leistungbeschränkung für Fahranfänger und der damit verbundene Stufenführerschein, Schwachsinn in Tüten ist? Warum war 1986 ein Fahranfänger aus Sicherheitsgründen nicht in der Lage mehr als 27 PS zu beherschen, 2013 dürfen es dann aber 48 sein? Und warum gibt es keine vergleichbare Regelung für Autofahrer?

Einen Lichtblick gibt es, 2013 fällt die unsägliche 80km/h Begrenzung für 16 und 17 Jährige bei Leichtkrafträdern weg. Ist doch schon seit ewigen Zeiten bekannt, das die reduzierte Endgeschwindigkeit kein Sicherheitsplus sondern eine Zunahme von gefährlichen Überholmanövern für die Leichtkraftradfahrer bedeutet, weil sie als Verkehrshindernis auf Landstraßen wahrgenommen werden. Hier war dem nationalen Alleingang Deutschlands endgültig durch die EU Bestimmung ein Riegel vorgeschoben worden, und die "Sicherheitsaposteln" aus dem Tal der Ahnungslosen müssen das Feld räumen.
Was unbestritten ist, das die Unfallhäufigkeit auf die Risikobereitschaft und der mangelnden Erfahrung der jüngeren Fahrer zurück zuführen ist. Das hat sich bisher in unterschiedlichen Versicherungsbeiträgen zwischen gedrosselten und ungedrosselten Leichkrafträdern bemerkbar gemacht. Da das Unterscheidungsmerkmal nun wegfällt, rechne ich damit, das nun über Klauseln in den Verträgen, bezgl. Alter des Fahrers, eine Festlegung des Tarifs erfolgt, wie es schon bei den Motorradversicherungen aber auch bei dem Versicherungskennzeichen für Mopeds gehandhabt wird. Wenn es sich bewahrheitet, bedeutet das, das seltene 80er, für die es keine Umrüstkits auf über 80km/h gibt, nun von älteren Fahrern kostengünstiger versichert werden könnten. Es lohnt sich also mal ab Anfang Oktober beim Versicherungsvertreter des Vertrauens vorbeizuschauen, und mal fragen welche Tarife für 2013 zu erwarten sind.

Trotz guter Erfahrungen anderer Europäischer Staaten bleibt es in Deutschland dabei, das man auch in Zukunft mit der Fahrerlaubnis Klasse B keine Leichkrafträder fahren darf, auch halten die üblichen deutschen Bedenkenträger an der vollkommen sinnfreien Mofaregelung fest und senken das Alter für die Klasse AM, entgegen dem Europatrend, nicht auf 15 Jahre.




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